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Sie pflegen Angehörige zu Hause und benötigen Zeit für private Erledigungen, Urlaub oder andere stundenweise Auszeiten? Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungspflege oder auch Entlastungspflege, mit der Sie unsere Hilfe vorübergehend in Anspruch nehmen können, ohne dass diese Hilfe Auswirkungen auf die Auszahlung des Pflegegeldes durch die Pflegekasse hat.

Voraussetzung:

Die zu pflegende Person muss einen Pflegegrad besitzen und bereits mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein.

Stundenweise Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege können Sie nach Bedarf auch stundenweise in Anspruch nehmen – z. B. wenn Sie private Termine wahrnehmen oder einfach mal wieder durchatmen möchten. Ihr Pflegegeld oder Ihre Pflegesachleistung erhalten Sie in voller Höhe weiter.

Wie bekomme ich die Verhinderungspflege?

Um den Anspruch auf die sogenannte Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI bei den Pflegekassen geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen. Gerne stellen wir mit Ihnen gemeinsam diesen notwendigen schriftlichen Antrag auf Verhinderungspfleger an die Pflegekasse.

Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen Wege auf, die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen besser zu bewältigen.

Was versteht man unter Verhinderungspflege?

Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad zu Hause von einer Privatperson betreut, gibt es für die pflegende Person bei einer Auszeit die Möglichkeit einer Verhinderungspflege. Damit soll die Pflege nicht unterbrochen werden, wenn der Pflegende einmal keine Zeit hat oder eine Auszeit benötigt.

Wer übernimmt die Kosten für eine Verhinderungspflege?

Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 1.612,00 EUR pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Verhinderungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt und als stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird. Zusätzlich ist es auf Antrag möglich, die Leistungen der Kurzzeitpflege anteilig zur Verhinderungspflege umzuwidmen. Auf diese Weise stehen Ihnen jährlich maximal 2.418,00 EUR für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Das Budget verfällt jedes Jahr am 31.12. und wird zum 01.01. wieder voll aufgefüllt. Nutzen Sie diese Leistung also frühzeitig!

Wie beantragt man eine Verhinderungspflege?

Den Antrag stellen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegeversicherung. simCura als ambulanter Pflegedienst übernimmt gerne mit Ihnen gemeinsam diesen notwendigen schriftlichen Antrag auf Verhinderungspfleger an die Pflegekasse, die Abstimmung mit der Pflegeversicherung und auch die Abrechnung der entstehenden Kosten für Sie.