Grundpflege

Behandlungspflege

Betreuungsleistungen

Verhinderungspflege

Haushaltshilfe

Pflegeleistungen

Die Qualität der häuslichen Pflege steht stets an erster Stelle – auch bei der Versorgung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden. Angehörige, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zuhause versorgen und Pflegegeld beziehen, sind gemäß § 37.3 SGB XI verpflichtet, Beratungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen, um eben diese Qualität der Pflege zu gewährleisten.

Gerne übernehmen unsere Pflegefachkräfte diese Pflegeberatung bei Ihnen zuhause. Hierbei wird die aktuelle Situation besprochen und gemeinsam abgestimmt, ob pflegende Angehörige weitere Unterstützung benötigen und ob alle Leistungen genutzt werden, die das SGB XI ermöglicht.

Und wer trägt die Kosten der Pflegeberatung?

Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI werden bei Pflegegrad 1 bis 3 einmal pro Halbjahr durch die Pflegeversicherung finanziert. Bei den Pflegegraden 4 und 5 sogar einmal pro Vierteljahr.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.

Ist die Pflegeberatung Pflicht oder freiwillig?

Sich beraten zu lassen ist zunächst eine vernünftige Vorbereitung für geplante Maßnahmen. Angehörige die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 betreuen und Pflegegeld beziehen sind gesetzmäßig verpflichtet, Beratungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.

Und wie funktioniert die Pflegeberatung?

Die Qualität der Pflege zu Hause steht im Vordergrund. Daher sollte eine Beratung auch in diesen Räumen stattfinden, um die Besonderheiten der Wohn- und Lebenssituation direkt mit einzubeziehen. simCura Pflegefachkräfte übernehmen die Beratung, besprechen die aktuelle Situation und stimmen ab, ob weitere Unterstützung benötigt wird und alle verfügbaren Leistungen genutzt werden.