Diese Leistung nach dem § 39 SGB XI ist als Urlaubsvertretung oder zur Entlastung für pflegende Angehörige vorgesehen. Die Betreuungsleistungen der pflegenden Angehörigen kann für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr an andere Angehörige, Nachbarn, Freunde oder aber auch an einen Pflegedienst übertragen werden. Die Pflegekasse übernimmt für die Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten für eine Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612,- Euro. Zusätzlich können auf Antrag bei der Pflegekasse noch 806 Euro aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, was das Verhinderungspflegebudget auf 2.408,- Euro pro Jahr steigen lässt. Ein Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege besteht nach dem 6. Monat der Pflege zu Hause. Da sie in der Regel in der häuslichen Umgebung geleistet wird unterscheidet sie sich damit von der Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung.