Pflegesachleistungen sind gemäß § 36 SGB XI alle pflegerischen Hilfen die zuhause von professionellen Kräften im Rahmen der ambulanten Pflege geleistet werden. Dazu gehören auch die Tagespflege und Nachtpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrads.

Zu den Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gehört die sogenannte Grundpflege mit pflegerischen Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung, sowie die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Beispiele für Pflegesachleistungen:

  • Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
  • Hilfe beim Duschen oder Baden
  • Hilfe beim Umsetzen
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkäufe
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung

Siehe auch: Sachleistungen