Pflegehilfsmittel sind im 11. Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades werden Pflegehilfsmittel genehmigt, die die Pflege und selbständige Lebensweise des Pflegebedürftigen erleichtern und unterstützen. Man unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme aber auch Verbrauchsprodukten wie Einmalhandschuhe, Windeln oder Betteinlagen. Zusätzlich gibt es auch Pflegehilfsmittel für Körperpflege und Hygiene und zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel, auf die ein monatlicher Anspruch bestehen kann.

Siehe auch: Hilfsmittel