Wer selbst über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden möchte kann Pflegegeld beantragen – muss dann aber selbst die häusliche Pflege sicherstellen, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Personen. Eine dazu vorgeschriebene regelmäßige fachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und eine Hilfestellung für die Pflegenden sein. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld direkt an die Betroffenen. Eine Kombination bei Bezug des Pflegegeldes mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) ist möglich, bei Verrechnung des Pflegegeldes mit diesen Leistungen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.