Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche: Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Die Behandlungspflege (Sozialgesetzbuch Fünf – SGB V, Behandlungspflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Leistungen im Überblick:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutan (s. c.), z. B. Insulin- oder Thrombosespritzen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und einer Ernährungssonde (bei enteraler Ernährung)
  • Katheterwechsel, Blasenspülung
  • Einläufe

Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung. Die Kosten dafür trägt die Krankenversicherung des Patienten.