Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst die drei Bereiche: Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Die Behandlungspflege (Sozialgesetzbuch Fünf – SGB V, Behandlungspflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Leistungen im Überblick:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutan (s. c.), z. B. Insulin- oder Thrombosespritzen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und einer Ernährungssonde (bei enteraler Ernährung)
- Katheterwechsel, Blasenspülung
- Einläufe
Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung. Die Kosten dafür trägt die Krankenversicherung des Patienten.