Bei der häuslichen Pflege kann der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen auch miteinander kombiniert werden. Eine Kombinationsleistung entsteht z.B. bei einer stundenweisen Betreuung durch eine Pflegekraft und der restlichen Betreuung durch Angehörige. Der Pflegedienst wird von der Pflegeversicherung bezahlt und den prozentualen Restbetrag des Pflegegeldes erhält der Versicherte zur eigenverantwortlichen Verwendung. Pflegegeld und Sachleistungen können nicht beide in voller Höhe bezogen werden.