Pflegebedürftige Menschen werden von der „Ambulanten Pflege“ medizinisch, pflegerisch und hauswirtschaftlich im häuslichen Umfeld versorgt. Sie wird von Sozialstationen aber insbesondere von privaten Pflegediensten angeboten. Der Pflegebedürftige vereinbart individuell den Umfang der Leistungen, die sich insbesondere auch nach dem Pflegegrad und der ärztlichen Bewertung und Verordnung richten. Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes:

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen).